Information vom 10.04.2024

Die NADA weist daraufhin, dass unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz, CanG) und nichtsynthetischem Tetrahydrocannabinol (THC) am 1. April 2024 der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle weiterhin einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellt und im Sport weiterhin sanktioniert wird.

Außerdem ist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Olympischen Spiele die Absolvierung eines speziellen E-Learning-Kurses nach Vorgaben des DSOB verpflichtend. Die Verpflichtung betrifft zunächst alle Athletinnen und Athleten des Allgemeinen Testpools (ATP).

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Oertel

Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten

Information vom 12.05.2023

Ausweispflicht bei der Dopingkontrolle

Problem: Wie weisen sich Jugendliche unter 16 Jahre bei der Dopingkontrolle aus, da der Schülerausweis nicht anerkannt wurde?

Festlegung durch die NADA:

Grundsätzlich müssen sich Athleten vor einer Dopingkontrolle ausweisen.

In Deutschland gilt die gesetzliche Ausweispflicht jedoch erst ab 16 Jahren. Jetzt war die Frage von den Eltern, wie es ist, wenn ein Kind unter 16 Jahren kontrolliert wird, aber keinen Ausweis besitzt. In diesem Fall muss sich die Vertrauensperson ausweisen und kann dann die Identität des Athleten bestätigen. Für unter 18-Jährige muss immer eine Vertrauensperson dabei sein.

Stephan Oertel
Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten

Information vom 17.12.2021

Die neue Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), die am 01. Januar 2022 weltweit in Kraft tritt, liegt nun auch in deutscher Sprache vor. Die informatorische Übersetzung finden Sie im Bereich Downloads der NADA. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie hier: https://blog.berliner-schwimm-verband.de/wp-content/uploads/2021/12/Zusammenfassung-Aenderungen-Verbotsliste-2022.pdf .

Stephan Oertel

Sonderbeauftragter für Dopingangelegenheiten

Information vom 26.10.2021

Die NADA-Mitarbeiter von „Gemeinsam gegen Doping“ haben sich dem Nutzungsverhalten der Aktiven angepasst und das E-Learning-Zertifikat auf eine App-Version überführt.

Es ist jetzt möglich, in der Bahn oder zu Hause oder auf Reisen auf dem Handy sein Wissen zum Thema Anti-Doping zu testen. Zu jeder Antwort von euch erhaltet ihr die richtige Antwort mit Zusatzinformationen. Bei fehlerhaften Antworten müssen die Fragen wiederholt werden.

Alle Informationen sowie eine Anleitung zur Nutzung der App erhaltet ihr unter folgendem Link:

https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/e-learning

Mit der App erhält der User nach erfolgreichem Abschluss ein E-Learning-Zertifikat mit einer Gültigkeit von einem Jahr.

Vor Absolvierung der Lehrgänge ist es hilfreich, sich im Mediacenter die Videos anzusehen.

Bei Schwierigkeiten, Anregungen oder Verbesserungsvorschlägen könnt ihr den folgenden Link nutzen:

https://www.gemeinsam-gegen-doping.de/e-participation

Ich stehe euch jederzeit als Ansprechpartner zum Thema Anti-Doping zur Verfügung.

Stephan Oertel

Anti-Dopingbeauftragter

Information vom 31.08.2021

Das bisherige E-Learning-System wird ab dem 01. September 2021 nicht mehr zu Verfügung stehen.

Der Zugang zum Kurs, das Erreichen und Herunterladen des Zertifikats sowie die Nutzung der Reporting-Funktion sind dann nicht mehr möglich. Sollten eure Athlet*innen kurzfristig einen Nachweis über das absolvierte E-Learning benötigen, empfehlen wir, den aktuellen Kurs bis spätestens 31. August 2021 zu absolvieren und im Anschluss das Zertifikat als PDF abzuspeichern.

Wie geht es weiter?

Ein neuer E-Learning-Kurs in der Lern-App „chunkx“ wird in wenigen Wochen zur Verfügung stehen.

Stephan Oertel

Anti-Doping-Beauftragter

Information vom 22.03.2021

Vom zuständigen Anti-Dopingbeauftragten des DSV wurde mir mitgeteilt, dass die Neufassung der Anti-Doping-Ordnung mit Wirkung vom 05. März 2021 in das Vereinsregister eingetragen wurde. Seit dem 05. März 2021 gilt somit die bereits auf der DSV-Homepage unter dem nachfolgenden Link abgedruckte Anti-Doping-Ordnung:

https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/antidoping/2020_11_12_DSV_Anti-Doping-Ordnung_2021_VR.pdf

Stephan Oertel

Anti-Doping-Beauftragter

Information vom 17.12.2020

Wichtige Neuerungen/Änderungen zum 01. Januar 2021 – Auszug aus einer Mitteilung des Deutschen Schwimm-Verbandes:

Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 tritt der neue World-Anti-Doping Code 2021 (WADC2021) in Kraft. Die FINA hat ihr Reglement dem neuen Code angepasst. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Dopingkontrollregeln, aber auch die Satzung, den FINA Code of Conduct und die By-Law-Rules. Den WADA-Code 2021 sowie ein Informationsschreiben der FINA zu den betroffenen Regularien inklusive Anlagen finden sie auf der Hompage des DSV.

Die Umsetzung der Vorgaben des überarbeiteten Welt Anti-Doping-Codes 2021 in das nationale Regelwerk ist seitens der NADA mit dem Nationalen Anti-Doping Code 2021 (NADC21) erfolgt, der von der WADA für „compliant“ erklärt wurde. Den NADC21 sowie eine formlose Redline-Version des NADC21 in der die wesentlichen Änderungen zum aktuellen Nationalen Anti-Doping Code 2015 eingesehen werden können, finden sie auf der NADA Seite.

Der Deutsche Schwimm-Verband ist als nationaler Sportverband ebenso aufgefordert, den NADC21 anzuerkennen und in sein Regelwerk zu implementieren. Hierzu wurde eine neue Anti-Doping-Ordnung (ADO) verabschiedet, die auf der Homepage zur Verfügung steht (https://www.dsv.de/fileadmin/dsv/documents/dsv/antidoping/DSV_Anti-Doping-Ordnung_2021_EF.pdf). Diese wird mit Eintragung im Vereinsregister und Veröffentlichung in den amtlichen Bekanntmachungen des DSV wirksam.

Die neue Verbotsliste (Prohibited List) der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2021 ist ebenfalls veröffentlicht worden. Sie tritt am 1.1.2021 in Kraft. Die englische Version der Liste

sowie eine Erläuterung zu den wichtigsten Änderungen sind auf der Homepage der NADA zu finden.  Die deutsche Übersetzung der neuen Verbotsliste (Prohibited List) der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) für das Jahr 2021 ist ebenfalls veröffentlicht worden.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum Vorjahr finden Sie in einem Infoblatt der NADA.

Hinter den blauen Markierungen finden sie die Links zu den betreffenden Dokumenten.

Simone Stensen
Anti-Doping
Korbacher Straße 93 | 34132 Kassel
T: +49 (0) 561 9 40 83-14anti-doping@dsv.de

Überarbeitet von Stephan Oertel

Anti-Doping-Beauftragter des Berliner Schwimm-Verbandes

Informationen vom 24.08.2020

Die geplante Informationsveranstaltung bei den Berliner Meisterschaften/Berliner Jahrgangsmeisterschaften im Schwimmen 2020 musste abgesagt werden. Sobald wieder Wettkämpfe möglich sind, werden wir diese Informationsveranstaltung nachholen.

Es ist geplant, auf dieser Seite regelmäßig über Themenschwerpunkte zum Thema Anti-Doping zu berichten. Besondere Themenwünsche können gern mitgeteilt werden.

Weiter besteht die Möglichkeit, Schulungsseminare anzubieten. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit Herrn Oertel auf.

Wie aus der aktuellen Tagespresse zu entnehmen ist, arbeitet die WADA an einem neuen Testprogramm, bei dem zukünftig ein paar Blutstropfen ausreichen, um zuverlässig verbotene Substanzen aufzuspüren.

Das Testverfahren soll bei den Olympischen Winterspielen und Winter-Paralympics 2022 in Peking, frühestens aber bei den Sommerspielen in Tokio 2021, eingesetzt werden.

Das Testverfahren wird somit erheblich verbilligt, so dass eine größere Anzahl von Sportlern getestet werden könnte.

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